progetti
22 L 1585/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-17, 22 L 1585/21.A
22 L 1585/21.ATribunale amministrativo17 set 2021
Wird in der Hauptsache ausschließlich die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG begehrt, kann dieses Begehr im einstweilien Rechtsschutz durch einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig gesichert werden. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist in diesem Fall nicht statthaft.
Entscheidungsdatum: 2021-09-17
Aktenzeichen: 22 L 1585/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0917.22L1585.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 60 Abs. 5 AufenthG, § 80 Abs. 5 VwGO; § 123 Abs. 1 VwGO, § 75 Abs. 2 Nr. 1 AslyG; § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO
Wird in der Hauptsache ausschließlich die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG begehrt, kann dieses Begehr im einstweilien Rechtsschutz durch einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig gesichert werden. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist in diesem Fall nicht statthaft.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.