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15 K 7710/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-03, 15 K 7710/17
15 K 7710/17Tribunale amministrativo3 set 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 15 K 7710/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0903.15K7710.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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