Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-22, 14 K 1736/20

14 K 1736/20Tribunale amministrativo22 giu 2021

Regest

Der Inanspruchnahme eines Eigentümers als Zustandsverantwortlichem steht nicht entgegen, dass ein unbefugter Dritter bei einem an einer abschüssigen Straße abgestellten Anhänger Sicherungskeile gelöst hat. Ein Eigentümer ist für eine Sache sofort wieder verantwortlich, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, der diese gegen den Willen des Eigentümers ausgeübt hat, die Sachherrschaft verliert oder aufgibt.

Testo completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 1736/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-22

Aktenzeichen: 14 K 1736/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0622.14K1736.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 12 Abs 4 StVO; § 4 PolG NRW; § 5 PolG NRW

Leitsätze

Der Inanspruchnahme eines Eigentümers als Zustandsverantwortlichem steht nicht entgegen, dass ein unbefugter Dritter bei einem an einer abschüssigen Straße abgestellten Anhänger Sicherungskeile gelöst hat. Ein Eigentümer ist für eine Sache sofort wieder verantwortlich, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, der diese gegen den Willen des Eigentümers ausgeübt hat, die Sachherrschaft verliert oder aufgibt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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