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11 K 4846/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-04-29, 11 K 4846/19
11 K 4846/19Tribunale amministrativo29 apr 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 11 K 4846/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0429.11K4846.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BauGB § 9 Abs 1 Nr 25; BauGB § 31 Abs 2; BauGB § 35
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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