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18 K 6793/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-17, 18 K 6793/19
18 K 6793/19Tribunale amministrativo17 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 18 K 6793/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1117.18K6793.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E. vom 29. Juli 2019 verpflichtet, dem Kläger die Zusage der Refinanzierung der Personalkosten für die Lehrkraft Frau T. nach Entgeltgruppe 11 ab dem 1. August 2015 zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Kosten leistet.
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