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29 K 2705/18.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-09-21, 29 K 2705/18.A
29 K 2705/18.ATribunale amministrativo21 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-21
Aktenzeichen: 29 K 2705/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0921.29K2705.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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