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2 K 8646/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-07-08, 2 K 8646/18
2 K 8646/18Tribunale amministrativo8 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: 2 K 8646/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0708.2K8646.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.
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