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5 K 6662/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-06-22, 5 K 6662/19
5 K 6662/19Tribunale amministrativo22 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 5 K 6662/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0622.5K6662.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird der Bescheid vom 17. Dezember 2018 in der Fassung, die der durch den Widerspruchsbescheid vom 5. August 2019 und den Änderungsbescheid vom 16. August 2019 gefunden hat, aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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