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14 K 8755/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-06-05, 14 K 8755/19
14 K 8755/19Tribunale amministrativo5 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 14 K 8755/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0605.14K8755.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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