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13 K 2693/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-05, 13 K 2693/19.A
13 K 2693/19.ATribunale amministrativo5 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 13 K 2693/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0505.13K2693.19A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. und 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. März 2019 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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