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18 L 2903/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-13, 18 L 2903/19
18 L 2903/19Tribunale amministrativo13 gen 2020
Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 18 L 2903/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0113.18L2903.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 12 Abs. 4 LHundG NRW
Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig
Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X. aus E. beigeordnet.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 7874/19 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Oktober 2019 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Verfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 2 der Verfügung angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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