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11 K 1148/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-01-30, 11 K 1148/23
11 K 1148/23Tribunale amministrativo30 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 11 K 1148/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0130.11K1148.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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