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6 L 1076/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-12-10, 6 L 1076/20
6 L 1076/20Tribunale amministrativo10 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-10
Aktenzeichen: 6 L 1076/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:1210.6L1076.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass es sich bei der von dem Antragsteller für den 00. Dezember 0000 in der G.-straße N13 in N12 Z. angezeigten Veranstaltung „Hilfe für Deutsche! – Traditionelle Weihnachten trotz Corona!“ um eine Versammlung im Sinne des Art. N08 des Grundgesetzes handelt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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