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10 K 1694/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-01-30, 10 K 1694/22
10 K 1694/22Tribunale amministrativo30 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 10 K 1694/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0130.10K1694.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: GlüStV § 24; GlüStV § 25; AG GlüStV NRW § 17a AG GlüstV NRW § 18
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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