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1 K 1476/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-10-16, 1 K 1476/22
1 K 1476/22Tribunale amministrativo16 ott 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-16
Aktenzeichen: 1 K 1476/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1016.1K1476.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: SGB 8 § 86 Abs 5 S 2; SBG 8 § 89c
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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