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10 K 939/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-04-25, 10 K 939/20
10 K 939/20Tribunale amministrativo25 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 10 K 939/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0425.10K939.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 42, 92 Abs 3, 113 Abs 5,; 154, 155, 167 VwGO; §§ 708 Nr 11, 709 S 2, 711 ZPO; § 45 Abs 1 S 1, S 2 Nr 5, 9 S 1
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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