Verwaltungsgericht Aachen, 2023-04-18, 10 K 2177/20.A

10 K 2177/20.ATribunale amministrativo18 apr 2023

Testo completo

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 2177/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-18

Aktenzeichen: 10 K 2177/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0418.10K2177.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: AsylG § 3

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesamts vom 30. Juli 2020 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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