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7 K 1202/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-10-17, 7 K 1202/18
7 K 1202/18Tribunale amministrativo17 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-17
Aktenzeichen: 7 K 1202/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1017.7K1202.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: BGB § 31; BGB § 166; BGB § 291; BGB § 823
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 15.787,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. März 2018 zu zahlen.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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