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5 K 3571/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-04-11, 5 K 3571/18.A
5 K 3571/18.ATribunale amministrativo11 apr 2022
Keine Rückführung vulnerabler anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
Entscheidungsdatum: 2022-04-11
Aktenzeichen: 5 K 3571/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0411.5K3571.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AsylG § 29; EMRK Art 3; GRC Art 4
Keine Rückführung vulnerabler anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. Oktober 2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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