Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-17, 5 K 1858/21.A

5 K 1858/21.ATribunale amministrativo17 dic 2021

Regest

Erfolgreiche Bescheidungsuntätigkeitsklage Drittstaat Griechenland

Testo completo

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1858/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-17

Aktenzeichen: 5 K 1858/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1217.5K1858.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: VwGO § 75; VwGO § 42; VwGO § 121

Leitsätze

Erfolgreiche Bescheidungsuntätigkeitsklage Drittstaat Griechenland

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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