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10 K 1571/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-03-30, 10 K 1571/19
10 K 1571/19Tribunale amministrativo30 mar 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 10 K 1571/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0330.10K1571.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: StVO § 20; StVO § 45
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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