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6 K 2725/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-02-24, 6 K 2725/19
6 K 2725/19Tribunale amministrativo24 feb 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 6 K 2725/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0224.6K2725.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: PolG NRW § 12 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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