Verwaltungsgericht Aachen, 2020-06-30, 10 K 56/19

10 K 56/19Tribunale amministrativo30 giu 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 56/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-30

Aktenzeichen: 10 K 56/19

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0630.10K56.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: StrWG NRW § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 8, § 14a Abs. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2

Tenor

Die Widmung durch Beschluss des Rates der Beklagten vom 13. Dezember 2018 in der Fassung der öffentlichen Bekanntmachung vom 21. Dezember 2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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