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4 L 177/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-02, 4 L 177/20
4 L 177/20Tribunale amministrativo2 apr 2020
Eine Abschiebung ist auszusetzen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 33 des Visakodex einen Anspruch auf Verlängerung des ihm erteilten Schengen-Visums hat.
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 4 L 177/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0402.4L177.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: AufenthG § 6 Abs 1 Satz 2; EGV 810/2009 Art 33 Abs 1; EGV 810/2009 Art 33 Abs 2
Eine Abschiebung ist auszusetzen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 33 des Visakodex einen Anspruch auf Verlängerung des ihm erteilten Schengen-Visums hat.
1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.
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