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VerfGH 52/26.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2026-07-14, VerfGH 52/26.VB-1
VerfGH 52/26.VB-1Corte costituzionale14 lug 2026
Entscheidungsdatum: 2026-07-14
Aktenzeichen: VerfGH 52/26.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0714.VERFGH52.26VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil der Beschwerdeführer die Möglichkeit der Verletzung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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