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VerfGH 131/24.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-07-01, VerfGH 131/24.VB-1
VerfGH 131/24.VB-1Corte costituzionale1 lug 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-01
Aktenzeichen: VerfGH 131/24.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0701.VERFGH131.24VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist nicht aufgezeigt. Es fehlt jedenfalls an einer hinreichenden, nicht nur selektiven, Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Entscheidung anhand einschlägiger verfassungsrechtlicher Maßstäbe (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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