Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-10-17, VerfGH 77/23.VB-1

VerfGH 77/23.VB-1Corte costituzionale17 ott 2023

Testo completo

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 77/23.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-17

Aktenzeichen: VerfGH 77/23.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1017.VERFGH77.23VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Sie genügt nicht den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen, weil sich der Beschwerdeführer nicht hinreichend, sondern nur selektiv mit den tragenden Erwägungen des angegriffenen Beschlusses auseinandersetzt und auch nicht konkret aufzeigt, welches Vorbringen das Sozialgericht entscheidungserheblich übergangen haben soll.

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