Sozialgericht Detmold, 2023-06-13, S 35 AS 101/19

S 35 AS 101/19Tribunale delle assicurazioni sociali13 giu 2023

Regest

Bei bestandskräftiger Feststellung des Bestehens eines Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens dem Grunde nach (Grundlagenbescheid) findet eine inhaltliche Prüfung des Vorliegens eines sozialwidrigen Verhaltens aufgrund der durch die Beteiligten und das Gericht zu beachtenden Bindungs- und Tatbestandswirkung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe nach (Leistungsbescheid) nicht mehr statt.

Testo completo

Sozialgericht Detmold — S 35 AS 101/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: S 35 AS 101/19

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0613.S35AS101.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 35. Kammer

Leitsätze

Bei bestandskräftiger Feststellung des Bestehens eines Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens dem Grunde nach (Grundlagenbescheid) findet eine inhaltliche Prüfung des Vorliegens eines sozialwidrigen Verhaltens aufgrund der durch die Beteiligten und das Gericht zu beachtenden Bindungs- und Tatbestandswirkung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe nach (Leistungsbescheid) nicht mehr statt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 15% zu tragen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.