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S 19 AS 642/17•Sozialgericht Detmold, 2022-05-03, S 19 AS 642/17
S 19 AS 642/17Tribunale delle assicurazioni sociali3 mag 2022
Grundsätzlich keine Übernahme von Tilgungsleistungen für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Dies gilt auch, wenn die monatlichen Tilgungsraten ggfs. gleich hoch oder niedriger sind, als die im Sinne von § 22 SGB II angemessenen Mietkosten.
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: S 19 AS 642/17
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2022:0503.S19AS642.17.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 19
Grundsätzlich keine Übernahme von Tilgungsleistungen für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Dies gilt auch, wenn die monatlichen Tilgungsraten ggfs. gleich hoch oder niedriger sind, als die im Sinne von § 22 SGB II angemessenen Mietkosten.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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