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S 21 BA 9/21 ER•Sozialgericht Detmold, 2021-06-11, S 21 BA 9/21 ER
S 21 BA 9/21 ERTribunale delle assicurazioni sociali11 giu 2021
Zur Abgrenzung von abhängig beschäftigten und selbstständig tätigen Chauffeuren bzw. Fahrern im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahren gem. § 28 p SGB IV.
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: S 21 BA 9/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2021:0611.S21BA9.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Zur Abgrenzung von abhängig beschäftigten und selbstständig tätigen Chauffeuren bzw. Fahrern im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahren gem. § 28 p SGB IV.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 22.12.2020 gegen den Bescheid vom 02.12.2020 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.
Der Streitwert wird auf 6.964,76 € festgesetzt.
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