Sozialgericht Dortmund, 2004-03-30, S 9 KA 52/03

S 9 KA 52/03Tribunale delle assicurazioni sociali30 mar 2004

Testo completo

Sozialgericht Dortmund — S 9 KA 52/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: S 9 KA 52/03

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:0330.S9KA52.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.314.328,27 Euro an rückständiger Gesamtvergütung für die Jahre 2000 und 2001 zu zahlen.
  2. Im Übrigen wird die Klage betreffend der Verzugszinsen abgewiesen.
  3. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
  4. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten nach einem in der Höhe auf 2.500.000,00 Euro begrenzten Streitwert zu tragen.
  5. Die Sprungrevision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.