Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-24, 6 E 483/25

6 E 483/25Tribunale amministrativo24 ott 2025

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (Polizeivollzugsdienst) gerichtetes Klageverfahren.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 483/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-24

Aktenzeichen: 6 E 483/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1024.6E483.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ZPO § 114

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (Polizeivollzugsdienst) gerichtetes Klageverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.