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6 B 218/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 6 B 218/25
6 B 218/25Tribunale amministrativo19 ago 2025
Erfolgreicher Erledigungsfeststellungsantrag eines Prüflings, der auf der Grundlage einer verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung das Prüfungsverfahren fortgesetzt hatte und die Prüfung sodann nicht bestanden hat
Entscheidungsdatum: 2025-08-19
Aktenzeichen: 6 B 218/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.6B218.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO analog § 113 Abs. 1 Satz 4
Erfolgreicher Erledigungsfeststellungsantrag eines Prüflings, der auf der Grundlage einer verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung das Prüfungsverfahren fortgesetzt hatte und die Prüfung sodann nicht bestanden hat
Es wird festgestellt, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache erledigt ist.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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