Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-25, 16 E 338/25

16 E 338/25Tribunale amministrativo25 giu 2025

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 E 338/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-25

Aktenzeichen: 16 E 338/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0625.16E338.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei; die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.