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7 D 139/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-21, 7 D 139/22.NE
7 D 139/22.NETribunale amministrativo21 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 7 D 139/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0521.7D139.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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