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1 B 253/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-16, 1 B 253/25
1 B 253/25Tribunale amministrativo16 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 1 B 253/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0516.1B253.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziffer 1. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2024 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.669,38 Euro festgesetzt.
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