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7 A 2491/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-07, 7 A 2491/22
7 A 2491/22Tribunale amministrativo7 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-07
Aktenzeichen: 7 A 2491/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0507.7A2491.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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