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10 B 384/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-06, 10 B 384/25
10 B 384/25Tribunale amministrativo6 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-06
Aktenzeichen: 10 B 384/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0506.10B384.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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