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6 B 1024/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-05, 6 B 1024/24
6 B 1024/24Tribunale amministrativo5 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-05
Aktenzeichen: 6 B 1024/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0505.6B1024.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - 1 K 3134/24 (VG Münster) - aufgegeben, die Antragstellerin von der Verpflichtung freizustellen, sich auf der Grundlage der Anordnung vom 19.10.2023 amtsärztlich untersuchen zu lassen.
Hinsichtlich des ursprünglich auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichteten weiteren Begehrens wird das Verfahren eingestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Die Kosten des Beschwerdeverfahren fallen der Antragstellerin zu einem Viertel und im Übrigen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren bis zum 2.4.2025 auf 5.000,00 Euro und für die Zeit danach auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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