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10 B 258/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-26, 10 B 258/25
10 B 258/25Tribunale amministrativo26 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 10 B 258/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0326.10B258.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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