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13 D 48/21.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-05, 13 D 48/21.NE
13 D 48/21.NETribunale amministrativo5 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-05
Aktenzeichen: 13 D 48/21.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0305.13D48.21NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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