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10 B 1056/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-11, 10 B 1056/24
10 B 1056/24Tribunale amministrativo11 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 10 B 1056/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1211.10B1056.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. jeweils zu 10/26 und die Antragsteller zu 3. - 8. jeweils zu 1/26, mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die die Antragsteller jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.250 Euro festgesetzt.
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