progetti
7 D 52/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-05, 7 D 52/22.NE
7 D 52/22.NETribunale amministrativo5 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 7 D 52/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.7D52.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Bebauungsplan Nr. 923 - R. - ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zur Hälfte und die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu einem Viertel.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.