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1 B 795/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-02, 1 B 795/24
1 B 795/24Tribunale amministrativo2 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-02
Aktenzeichen: 1 B 795/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1202.1B795.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 19.021,91 Euro festgesetzt.
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