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7 D 125/24.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-20, 7 D 125/24.NE
7 D 125/24.NETribunale amministrativo20 nov 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 7 D 125/24.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1120.7D125.24NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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