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13 A 1535/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-24, 13 A 1535/21
13 A 1535/21Tribunale amministrativo24 set 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 13 A 1535/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0924.13A1535.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Juni 2021 geändert.
Es wird festgestellt, dass die Sperrung des Facebook-Accounts des Klägers mit dem Profil „https://www.facebook.com/E..D..00“ auf der Facebook-Seite des Beklagten „https://www.facebook.com/W.“ rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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