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10 A 2413/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-30, 10 A 2413/22
10 A 2413/22Tribunale amministrativo30 ago 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 10 A 2413/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0830.10A2413.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 41.324,09 Euro festgesetzt.
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