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10 B 483/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-25, 10 B 483/24
10 B 483/24Tribunale amministrativo25 lug 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-25
Aktenzeichen: 10 B 483/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0725.10B483.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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