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1 B 31/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-08, 1 B 31/24
1 B 31/24Tribunale amministrativo8 lug 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-08
Aktenzeichen: 1 B 31/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0708.1B31.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.
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