Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-26, 33 A 292/23.PVB

33 A 292/23.PVBTribunale amministrativo26 giu 2024

Regest

In Fällen, in denen eine lediglich interimistische Übertragung einer Referatsleitung an Beamte der Besoldungsgruppe A 15 BBesO dergestalt beabsichtigt ist, dass die spĭtere ‑ endgültige ‑ Bestellung zum Referatsleiter in einer gesonderten Auswahlentscheidung getroffen wird, unterliegt der Verzicht auf eine Ausschreibung des Dienstpostens nicht der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 33 A 292/23.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: 33 A 292/23.PVB

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0626.33A292.23PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Senat

Normen: BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 12

Leitsätze

In Fällen, in denen eine lediglich interimistische Übertragung einer Referatsleitung an Beamte der Besoldungsgruppe A 15 BBesO dergestalt beabsichtigt ist, dass die spĭtere ‑ endgültige ‑ Bestellung zum Referatsleiter in einer gesonderten Auswahlentscheidung getroffen wird, unterliegt der Verzicht auf eine Ausschreibung des Dienstpostens nicht der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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